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Geschichte
Die Anfänge: Krieg und Frieden

Jahrhundertelang war Europa regelmäßig Schauplatz blutiger Auseinandersetzungen. Allein zwischen 1870 und 1945 führten Frankreich und Deutschland dreimal Krieg gegeneinander. Nach dem Zweiten Weltkrieg gelangten europäische Staatsmänner zu der Überzeugung, dass die wirtschaftliche und politische Einigung Europas die einzige Möglichkeit zur Sicherung eines dauerhaften Friedens zwischen ihren Ländern sei.
1950 schlug der französische Außenminister Robert Schuman die Integration der westeuropäischen Kohle- und Stahlindustrie vor. 1951 gründeten Belgien, Deutschland, Luxemburg, Frankreich, Italien und die Niederlande die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Die Befugnis, Entscheidungen über die Kohle- und Stahlindustrie in diesen Ländern zu fällen, hatte ein unabhängiges übernationales Gremium, die so genannte "Hohe Behörde". Ihr erster Präsident war Jean Monnet.

Von den drei Gemeinschaften zur Europäischen Union

Die EGKS war ein derartiger Erfolg, dass ihre sechs Gründungsmitglieder nach wenigen Jahren übereinkamen, eine Integration weiterer Bereiche ihrer Wirtschaft vorzunehmen. 1957 unterzeichneten sie den Vertrag von Rom und gründeten damit die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Ziel der Mitgliedstaaten war die Beseitigung von Handelshemmnissen und die Bildung eines "Gemeinsamen Marktes".
1967 wurden die Organe der drei Europäischen Gemeinschaften vereinigt. Seitdem gibt es eine gemeinsame Kommission und einen gemeinsamen Ministerrat sowie das Europäische Parlament.
Ursprünglich wurden die Mitglieder des Europäischen Parlaments von den nationalen Parlamenten entsandt. Seit 1979 werden sie jedoch alle fünf Jahre direkt gewählt, was den Bürgern der Mitgliedstaaten ermöglicht, für den Kandidaten ihrer Wahl zu stimmen.
Der Vertrag von Maastricht (1992) führte zu neuen Formen der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten - beispielsweise in der Verteidigungspolitik sowie im Bereich "Justiz und Inneres". Durch die Einbeziehung dieser intergouvernementalen Zusammenarbeit in das bestehende "Gemeinschaftssystem" begründete der Vertrag von Maastricht die Europäische Union (EU).

Der Binnenmarkt: Abbau der Grenzen

Die Mitgliedstaaten benötigten einige Zeit, um alle Handelshemmnisse zu beseitigen und ihren "Gemeinsamen Markt" in einen wirklichen Binnenmarkt zu verwandeln, in dem der freie Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr gewährleistet ist. Der Binnenmarkt wurde formell Ende 1992 vollendet. Nach wie vor bleibt jedoch in einigen Bereichen noch viel zu tun, beispielsweise bei den Finanzdienstleistungen.
In den 90er Jahren wurde es für die Menschen immer leichter, durch Europa zu reisen, da die Pass- und Zollkontrollen an den meisten EU-Binnengrenzen abgeschafft wurden. Eine Folge war die größere Mobilität der EU-Bürger.

Die einheitliche Währung: der Euro

1992 beschloss die EU die Gründung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), was die Einführung einer einheitlichen europäischen Währung unter der Aufsicht einer europäischen Zentralbank bedeutete. Die einheitliche Währung, der Euro, wurde am 1. Januar 2002 eingeführt. Euro-Banknoten und -Münzen ersetzten die nationalen Währungen in zwölf der fünfzehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Finnland).

Eine wachsende Familie

Die EU ist durch mehrere Beitrittswellen immer größer geworden. Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich traten 1973 bei, gefolgt von Griechenland 1981, Spanien und Portugal 1986 sowie Österreich, Finnland und Schweden 1995. Die Europäische Union begrüßte zehn neue Länder im Jahr 2004: Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien. Bulgarien und Rumänien dürften einige Jahre später folgen. Auch die Türkei ist ein Beitrittskandidat. Um sicherzustellen, dass die EU auch mit 25 oder mehr Mitgliedstaaten effizient funktionieren kann, muss ihr Beschlussfassungssystem neu organisiert werden. Deshalb wurden im Vertrag von Nizza neue Regeln für die Größe der EU-Organe und ihre Funktionsweise festgelegt. Dieser Vertrag trat am 1. Februar 2003 in Kraft.



CHRONIK


1948
Haager Kongress: über 1000 Delegierte aus rund 20 europäischen Ländern erörtern neue Formen der Zusammenarbeit in Europa. Sie sprechen sich für die Einrichtung einer "Europäischen Versammlung" aus.

1949
27./28. Januar
Auf der Grundlage des Haager Kongresses wird der Europarat gegründet. Sein Sitz ist Straßburg.

1950
9. Mai
In seiner Rede stellt der französische Außenminister Robert Schuman den von Jean Monnet entwickelten Plan vor, die Kohle- und Stahlproduktion Frankreichs und der Bundesrepublik Deutschland zusammenzulegen und eine Organisation zu gründen, die den anderen europäischen Ländern zum Beitritt offen stehen sollte.
Seitdem kann dieses Datum als Geburtstag der Europäischen Union angesehen werden; der 9. Mai wird mittlerweile jedes Jahr als "Europatag" gefeiert.

1951
18. April
In Paris unterzeichnen sechs Länder - Belgien, Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, Luxemburg und die Niederlande -den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Er tritt am 23. Juli 1952 für einen Zeitraum von 50 Jahren in Kraft.

1957
25. März
In Rom unterzeichnen die sechs Länder die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). Sie treten am 1. Januar 1958 in Kraft.

1960
4. Januar
Auf Initiative des Vereinigten Königreichs wird in Stockholm das Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) zwischen einer Reihe europäischer Länder abgeschlossen, die nicht zur EWG gehören.

1963
14. Januar
Auf einer Pressekonferenz erklärt General de Gaulle, Frankreich werde Veto gegen den Beitritt des Vereinigten Königreichs zu den Europäischen Gemeinschaften einlegen.

1965
8. April
Der Vertrag zur Fusion der Exekutiven der drei Gemeinschaften und zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission wird unterzeichnet. Er tritt am l. Juli 1967 in Kraft.

1966
29. Januar
"Luxemburger Kompromiss". Nach einer politischen Krise erklärt Frankreich sich bereit, wieder an den Tagungen des Rates teilzunehmen.

1968
1. Juli
18 Monate früher als geplant werden die Binnenzölle für gewerbliche Erzeugnisse abgeschafft; der Gemeinsame Zolltarif wird eingeführt.

1972
22. Januar
In Brüssel werden die Beitrittsverträge zwischen den Europäischen Gemeinschaften und Dänemark, Irland, Norwegen sowie dem Vereinigten Königreich unterzeichnet.

1973
1. Januar
Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich treten den Europäischen Gemeinschaften bei, wodurch sich die Zahl der Mitgliedstaaten auf neun erhöht.

1974
9./10. Dezember
Auf dem Gipfeltreffen in Paris beschließen die Staats- und Regierungschefs der neun Mitgliedstaaten, dreimal jährlich im Europäischen Rat zusammenzukommen. Sie einigen sich ebenfalls auf Direktwahlen zum Europäischen Parlament.

1975
22. Juli
Der Vertrag über die Erweiterung der Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments und die Gründung des Europäischen Gerichtshofes wird unterzeichnet. Er tritt am 1. Juni 1977 in Kraft.

1979
7. und 10. Juni
Zum ersten Mal wählen die Bürger der Mitgliedstaaten die 410 Mitglieder des Europäischen Parlaments direkt.

1981
1. Januar
Griechenland tritt als zehnter Mitgliedstaat den Europäischen Gemeinschaften bei.

1984
14. und 17. Juni
Zweite Direktwahlen zum Europäischen Parlament.

1985
7. Januar
Jacques Delors wird Kommissionspräsident (1985-1995).
2.-4. Dezember
Auf der Tagung des Europäischen Rates von Luxemburg beschließen die Staats- und Regierungschefs der zehn Mitgliedstaaten die "Einheitliche Europäische Akte", durch die die Römischen Verträge geändert. Hierdurch wird der Weg für die Schaffung des Binnenmarktes bis 1993 geebnet.

1986
1. Januar
Spanien und Portugal treten den Europäischen Gemeinschaften bei, wodurch sich die Zahl der Mitgliedstaaten auf 12 erhöht.
17. und 28. Februar
Die Einheitliche Europäische Akte wird in Luxemburg und Den Haag unterzeichnet. Sie tritt am 1. Juli 1987 in Kraft.

1989
15. und 18. Juni
Dritte Direktwahlen zum Europäischen Parlament.
9. Dezember
Auf der Tagung des Europäischen Rates in Straßburg wird die Einberufung einer Regierungskonferenz zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und zur politischen Union beschlossen.

1990
19. Juni
Das Übereinkommen von Schengen zur Abschaffung der Kontrollen an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften wird unterzeichnet.
14. Dezember
Beginn der Regierungskonferenzen zur WWU und zur politischen Union in Rom.

1991
9./10. Dezember
Der Europäische Rat von Maastricht verabschiedet den Vertrag über die Europäische Union, der die Grundlage für eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres und die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion bildet, zu der auch eine gemeinsame Währung gehört.
Die intergouvernementale Zusammenarbeit in diesen Bereichen schafft gemeinsam mit dem bestehenden Gemeinschaftssystem die Europäische Union (EU). Die EWG wird in "Europäische Gemeinschaft" (EG) umbenannt.

1992
7. Februar
Der Vertrag über die Europäische Union wird in Maastricht unterzeichnet. Er tritt am 1. November 1993 in Kraft.

1993
1. Januar
Verwirklichung des Binnenmarktes.
1994
9. und 12. Juni
Vierte Direktwahlen zum Europäischen Parlament.

1995
1. Januar
Österreich, Finnland und Schweden treten der EU bei, wodurch sich die Zahl der Mitgliedstaaten auf 15 erhöht. Norwegen lehnt die EU-Mitgliedschaft per Referendum ab.
23. Januar
Eine neue Europäische Kommission nimmt unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Jacques Santer ihre Amtsgeschäfte auf (1995-1999).

1997
16./17. Juni
Der Europäische Rat von Amsterdam verabschiedet einen Vertrag, der der Europäischen Union neue Befugnisse und Zuständigkeiten verleiht.
2. Oktober
Der Vertrag von Amsterdam wird unterzeichnet. Er tritt am 1. Mai 1999 in Kraft.

1998
30. März
Einleitung des Beitrittsprozesses von zehn beitrittswilligen Staaten Mittel- und Osteuropas sowie Zyperns und Maltas.
3. Mai
Der Europäische Rat von Brüssel beschließt, dass elf EU-Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Spanien) die Kriterien für die Einführung der gemeinsamen Währung am 1. Januar 1999 erfüllen. Griechenland beteiligt sich zu einem späteren Zeitpunkt am Euro.
31. Dezember
Der Rat setzt die Wechselkurse zwischen den Währungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten und dem Euro unwiderruflich fest.

1999
1. Januar
Beginn der dritten Stufe der WWU: in elf EU-Ländern tritt der Euro an die Stelle der Landeswährungen. Die gemeinsame Währung wird auf den Finanzmärkten eingeführt. Von nun an ist die Europäische Zentralbank (EZB) verantwortlich für die EU-Geldpolitik, die in Euro festgelegt und durchgeführt wird.
8. und 13. Juni
Fünfte Direktwahlen zum Europäischen Parlament.
15. September
Eine neue Europäische Kommission nimmt unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Romano Prodi ihre Amtsgeschäfte auf (1999-2004).
10./11. Dezember
Der Europäische Rat von Helsinki, der sich hauptsächlich mit der Erweiterung der EU beschäftigt, erkennt die Türkei offiziell als Kandidaten für eine EU-Mitgliedschaft an und beschließt, die Verhandlungen mit den anderen 12 Bewerberländern zu intensivieren.

2000
7./8. Dezember
In Nizza einigt sich der Europäische Rat auf einen neuen Vertrag, der das Entscheidungsfindungssystem der EU auf die Erweiterung vorbereitet.

2001
14./15. Dezember
Der Europäische Rat in Laeken verabschiedet eine Erklärung zur Zukunft der Union. Hierdurch wird der Weg für die anstehende umfassende Reform der EU und die Einrichtung eines Konvents zur Erarbeitung einer Europäischen Verfassung geebnet. Valéry Giscard d'Estaing wird zum Präsidenten des Konvents ernannt.

2002
1. Januar
Einführung von Euro-Banknoten und -Münzen in den Ländern des Euro-Gebiets.
13. Dezember
Der Europäische Rat von Kopenhagen beschließt, dass zehn der Bewerberländer (Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien) der EU am 1. Mai 2004 beitreten können. Bulgarien und Rumänien dürften im Jahr 2007 beitreten.
Es wird beschlossen, dass Gespräche mit der Türkei begonnen werden können, wenn der Europäische Rat im Dezember 2004 auf der Grundlage eines Berichts und einer Empfehlung der Kommission beschließt, dass die Türkei alle "Kopenhagen-Kriterien" erfüllt.

2003
10. Juli
Der Konvent zur Zukunft der Europäischen Union schließt seine Arbeiten am Entwurf einer Europäischen Verfassung ab.
4. Oktober
Beginn der Regierungskonferenz zur Erarbeitung eines neuen Vertrages unter Einbeziehung der Europäischen Verfassung.

2004
1. Mai
Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien treten der Europäischen Union bei.
10. und 13. Juni
Sechste Direktwahlen zum Europäischen Parlament.

verfasst von
Beck am 08 May 2004


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