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Deutschland, deine Reformen: Hartz IV
Die Arbeitsmarktstatistiken sind Monat für Monat deprimierend: Millionen von Menschen suchen in Deutschland Arbeit, vor allem im Osten. Die Bundesregierung will dem entgegensteuern und hat deswegen einige Reformen auf den Weg gebracht, damit mehr Jobs entstehen. Dazu bediente sie sich den Vorschlägen des Professors Peter Hartz, die vier Stufen der Arbeitsmarktreformen wurden so kurzerhand Hartz I bis IV getauft.

Zum 1. Januar 2005 soll nun die vierte und letzte Stufe dieser Arbeitsmarktreformen in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat haben dem Hartz-IV-Gesetz zugestimmt. Doch über die genaue Umsetzung wird derzeit massiv gestritten.

Im Kern sieht Hartz-IV vor, dass zum 1. 1. 2005 Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengefasst wird, das Ganze nennt sich dann Arbeitslosengeld II.

Einen Anspruch darauf haben alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und unter 65 Jahren sowie die im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen, also zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartner und Kinder. Das Arbeitslosengeld II folgt, wenn das sich am letzten Nettolohn orientierende bisherige Arbeitslosengeld I nach 12, beziehungsweise bei über 55-Jährigen nach 18, Monaten endet.

Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten das Arbeitslosengeld II; nicht erwerbsfähige Familienangehörige und Partner, die mit dem Betroffenen zusammenleben, so genanntes Sozialgeld. Die Leistungen entsprechen in der Regel dem Niveau der Sozialhilfe.
Bundesweit gibt es zwei unterschiedliche Pauschalen: Das Arbeitslosengeld II beträgt 345 Euro monatlich in den alten und 331 Euro in den neuen Bundesländern.
Das Sozialgeld beträgt zum Beispiel für Kinder unter 14 Jahre im Westen 207 Euro, im Osten 199 Euro. Hinzu kommen wenn nötig Unterkunfts- und Heizkosten.
Eigenes Vermögen wird angerechnet, wenn es die jeweils geltenden Freibeträge übersteigt. Freibeträge für Zuverdienste werden gegenüber der bisher geltenden Sozialhilfepraxis angehoben, um so stärkere Arbeitsanreize zu schaffen.
Beim Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II wird für zwei Jahre ein Zuschuss gezahlt. Er wird nach dem ersten Jahr halbiert.

Der Teufel steckt auch hier im Detail: Bisher wurde die Sozialhilfe von den Kommunen, das Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Wie diese beiden Stellen sich arrangieren und zusammenarbeiten, ist in vielen Kommunen noch nicht endgültig geklärt.

Der Protest in Deutschland ist groß: Die Opposition wirft der Regierung handwerkliche Fehler vor, Gewerkschaften und Sozialverbände kritisieren die soziale Ungerechtigkeit: Ärmere würden noch ärmer, so der Vorwurf. Befürchtet wird weiter, dass Bedürftige in kleinere Wohnungen umziehen und weitere Benachteiligungen ertragen müssen. Das mündete in dieser Woche in massiven Protestdemonstrationen. 40 000 Menschen gingen bei den so genannten Montagsdemonstrationen in Ostdeutschland auf die Straße.

Bundeskanzler Schröder bestellte einige Kabinettsmitglieder zu einer Sondersitzung ein, Bundeswirtschaftsminister Clement kündigte ein paar Modifikationen der bisherigen Pläne an und geht somit einen Schritt auf die Protestler zu.

So wird der Freibetrag, was die Kinder von Arbeitslosengeld-II-Beziehern an Vermögen haben dürfen, erhöht. Bereits ab der Geburt gilt ein Freibetrag von 4100 Euro.

Ein zweiter Punkt: Das Arbeitslosengeld-II wird an Arbeitslose zum 1. Januar 2005 ausgezahlt. Clement wollte diese Gruppe das Geld erst ab Februar auszahlen, Begründung: Arbeitslosenhilfe wird bisher zum Monatsende, also zuletzt im Dezember 2004 ausbezahlt.

Der Streit wird damit nicht vorbei sein: Vertreter der Koalition bekräftigten, an Hartz-IV in der aktuellen Form festhalten zu wollen. Die Opposition übt Kritik, die FDP etwa will eine Verschiebung, um alle „handwerklichen Fehler“ zu beseitigen. Die Gewerkschaften fordern weitere Entschärfungen, Attac kündigt weitere Proteste an, auch werden kommenden Montag wieder Demonstranten auf den Straßen im Osten erwartet. Der heiße Sommer kühlt für die Regierung nicht ab.

verfasst von
Beck am 12 Aug 2004


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